Liegenschaften unternehmerischer Nutzung zuführen
Ein Teil der meist brachliegenden und zur Verwertung anstehenden Liegenschaften ist mit Altlasten oder Kontaminationen behaftet und zählt damit zu den sogenannten Problemstandorten. Die MDSE betrachtet es als ihre Aufgabe, die vorgenutzten Objekte einer unternehmerischen Nachnutzung zuzuführen und Investoren für die Standorte zu gewinnen.
Hierfür werden gemeinsam mit der LAF die investitionsbegleitenden Rahmenbedingungen, u.a. der Sanierung im Sinne von Gefahrenabwehr, im Auftrag der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) geschaffen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit im Wege der Gefahrenabwehr Gebäude bis Geländeoberkante rückgebaut und hierdurch die Attraktivität für eine Nachnutzung erhöht.